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7G / IAB - COMPLEX
Es ist ein Schlag in das Gesicht der PV-Betreiber.
Wir wehren uns dagegen und führen Musterprozesse für PV-Betreiber.
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Fachinformationen
Erst raubt der Gesetzgeber im Dezember 2022 den PV-Betreibern rückwirkend die Sonder-AfA und den Investitionsabzugsbetrag für das Kalenderjahr 2022 und jetzt haben die Finanzbehörden beschlossen, die Investitionsabzugsbeträge (IAB) 2021 rückgängig zu machen.
Problem in drei Fällen
Die Neuregelung der Besteuerung durch das Jahressteuergesetz 2022 im Dezember 2022 durch den Gesetzgeber kostet den Neu-Anlagenbetreiber aus dem Raub der degressiven AfA und der Sonder-AfA 2.600 EUR Mehrsteuern (Fall 1) und dem Verlust des Investitionsabzugsbetrages 2022 sogar 7.000 EUR (Fall 2). Durch den der Beschluss der Finanzbehörden (BMF-Schreiben vom 17.7.2023) werden jetzt sogar bei den den Neu-Anlagenbetreibern die Investitionsabzugsbeträge aus 2021 oder 2020 rückgängig gemacht; erhaltene Steuererstattungen für 2021 in Höhe von 7.000 EUR sind danach zurückzuzahlen (Fall 3).
* bei einem Anlagenpreis von ca. 30.000EUR
Unsere Lösungen für Sie
• Musterklagen gegen die Rückgängigmachung IAB 2022, dem Verbot der Sonder-AfA, der Verlustverrechnung und dem Investitionsabzugsbetrag 2022
• Vorlagen für Einsprüche, Begründungen und Verfahrensruhe (Winterschlaf für eigenes Einspruchsverfahren)
• Tools: Totalgewinnprognose, IAB-Abwicklung, DIY-Tool Einkünfte 2023
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