Die 1%-Regelung ist einfach aber auch zu teuer, wenn das Fahrzeug nicht privat genutzt wird oder nur geringfügig privat genutzt wird.
Wird ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, dann greif der Anscheinsbeweis und der geldwerte Vorteil ist mit der 1%-Regelung zu bewerten(Gesetzesregel). Wird ein Fahrtenbuch geführt, dann kann die Bewertung nach der Fahrtenbuchmethode bewertet werden (Gesetzesausnahme).
Was ist aber, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Privatnutzung untersagt. Ein geldwerter Vorteil, ein steuerpflichtiger Arbeitslohn kann dann nicht entstehen. Dies gilt auch für einen Geschäftsführer einer GmbH, auch wenn der Geschäftsführer Alleingesellschafter ist. Der Gesellschafter verbietet sich selbst die Privatnutzung.
Das FG Köln bestätigt die Rechtsauffassung und hat gleichzeitig eine andere Anscheinsvermutung.
Wir werden in kürze über mögliche Kfz-Modell berichten. Das Vorschaltmodell wurde wieder von der Rechtsprechung bestätigt. Und auch das Modell "weniger ist mehr" hilft Steuern zu sparen. Auch haben wir eine Lösungsmodell die 1%-Regelung zu umgehen (natürlich ohne Verein oder Genossenschaft)
weitere Informationen erhalten Sie mit unserem YouTube-Video
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